Pressebericht vom 23.10.2009
aus Westfälische Nachrichten:
„Investition ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll“
Telgte. Mit der Gründungsversammlung wurde die Telgter Bürgerenergie-Genossenschaft auf den Weg gebracht. Bei einem Informationsabend am 2. November haben alle Interessierten Gelegenheit, sich über die Stromerzeugung mit Photovoltaik zu informieren. Über die Genossenschaft sowie die Chancen und Risiken einer Beteiligung sprach Andreas Große Hüttmann mit Vorstandsmitglied Friedhelm Beuse.
Herr Beuse, sind Sie froh darüber, dass die Bürgerenergie-Genossenschaft endlich gegründet wurde und jetzt alle weiteren Schritte eingeleitet werden können?
Friedhelm Beuse: Die Gründung einer Genossenschaft ist ein weitreichender Schritt und nimmt in der Gründungsphase viel Zeit, Abstimmungsgespräche und Diskussionen in Anspruch. Mit der Gründung wurde der erste rechtliche Schritt vollzogen, und ich bin froh darüber, dass wir jetzt in die weitere Konkretisierungsphase und in die Umsetzung kommen.
Ist der Name Programm und etwa auch eine Beteiligung an anderen Arten der Energieerzeugung angedacht?
Beuse: Der Unternehmenszweck der Telgter Bürgerenergie eG ist ausgerichtet auf die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien und den Absatz der erzeugten Energie. Wir starten mit der Investition in die Photovoltaikanlagen auf den öffentlichen Dächern. Wir haben später auch die Möglichkeit, in weitere Projekte der regenerativen Energien zu investieren. Meines Erachtens werden die Themen Klimaschutz, Vermeidung von CO² und Umweltschutz im Allgemeinen die Themen der Zukunft.
Hält eine Investition in erneuerbare Energien aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen für sinnvoll: Friedhelm Beuse. Vorstandsmitglied der Bürgerenergie-Genossenschaft.
Foto: Große Hüttmann
Was erhoffen Sie sich von der Informationsveranstaltung für interessierte Bürger, die am 2. November stattfinden wird?
Beuse: Die Bürgerenergie-Genossenschaft kann nur ein Erfolg werden, wenn sich viele Telgter beteiligen und damit den Zweck der Genossenschaft unterstützten und mittragen. Natürlich wünsche ich mir eine große Teilnehmerzahl, eine intensive Diskussion und zum guten Schluss viele Mitglieder.
Welche Vorteile hat die Genossenschaftsstruktur gegenüber anderen Unternehmensformen?
Beuse: Hier könnte ich als überzeugter Genosse sehr viele aufzählen. Ich möchte mich aber auf die wichtigsten und wesentlichsten beschränken. Die eG ist eine „offene“ Unternehmens- und Gesellschaftsform, und von daher kann jeder, der die Voraussetzung der Satzung erfüllt, Mitglied werden. Die Gründung ist relativ kostengünstig und einfach durchzuführen. Die Haftung der Mitglieder ist auf die Anteile beschränkt. Die Genossenschaft ist demokratisch, flexibel, und jedes Mitglied hat eine Stimme. Es gibt kein Stimmrecht nach der Höhe der Kapitalbeteiligung. Die Rechtsform der Genossenschaft hat sich bewährt.
Welche Chancen sehen sie in einer Beteiligung und welche Risiken sollten dabei von potenziellen Investoren berücksichtigt werden?
Beuse: Eine Investition in die Erzeugung von Energie durch die Sonnenkraft ist eine wirtschaftlich und auch ökologisch sinnvolle Sache. Durch den Verkauf der erzeugten Energie sind Erträge zu erwirtschaften, die eine angemessene Dividende erwarten lassen. In ersten Wirtschaftlichkeitsberechnungen konnten Dividenden von rund fünf bis sechs Prozent hochgerechnet werden. Dennoch handelt es sich bei der Mitgliedschaft um eine unternehmerische Beteiligung, und diese ist vom Risikogehalt nicht mit dem Kauf eines Bundesschatzbriefes zu vergleichen. Dividenden sind nicht garantiert und werden jedes Jahr neu von der Generalversammlung beschlossen. Weiterhin beinhaltet auch das Betreiben der Anlagen unternehmerische Risiken wie: Betriebskostensteigerung, Abweichungen von Prognoseberechnungen und Qualitätsmängel bei den Modulen oder Wechselrichtern. Die Chancen überwiegen allerdings meines Erachtens und machen eine Investition sinnvoll.
Wie sieht es nach 20 und mehr Jahren aus, wenn die Module ausgedient haben? Ist die Entsorgung der Altanlagen ebenfalls bereits vertraglich mit der Stadt geregelt?
Beuse: Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Module selbst nach 20 Jahren noch mit einem hohen Wirkungsgrad arbeiten und betrieben werden können. Mit der Stadt ist die Überlassung der Dachflächen für das Betreiben der Anlagen für 20 Jahre vertraglich gesichert. Darüber hinaus besteht im Anschluss die Möglichkeit für die Stadt, die Photovoltaikanlagen zum dann gültigen Zeitwert zu erwerben. Im beiderseitigen Einverständnis kann aber auch über die Laufzeit hinaus eine Verlängerung erfolgen.
Nennen Sie uns den Hauptgrund, warum man Ihrer Meinung nach Mitglied der Bürgerenergie-Genossenschaft werden sollte?
Beuse: Eine Investition in erneuerbare Energien ist sinnvoll unter ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Beide Gründe sprechen für den Beitritt zur Bürgerenergie-Genossenschaft.